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Allgemeine Informationen zum Wettkampfreglement

 

Die Wertungsvorschriften (Code de pointage) der FIG (Fédération Internationale de Gymnastique) bilden die Grundlage der Rhythmischen Gymnastik.

 

In der Rhythmischen Gymnastik (RG) werden die Wettkämpfe im Einzel oder im Gruppenwettkampf ausgetragen. Die Bestimmungen für die Übungen der Einzelgymnastinnen und der Gruppen sind im technischen Reglement geregelt.

 

Alle Übungen werden auf einer Bodenfläche von 13x13m ausgeführt. Der spezielle Wettkampfteppich ist für das Wettkampfprogramm der SM obligatorisch. Für die Qualifikationswettkämpfe muss die Halle mindestens 7 Meter für die Kategorie Jugend resp. 8 Meter hoch für die Kategorien Juniorinnen und Seniorinnen sein. Für die Schweizer Meisterschaften sollte die Halle mindestens 9 Meter hoch sein.

Musik.


Für Einzel- wie auch für Gruppenübungen kann die Musik von einem oder mehr Instrumenten, oder von einem Musiker gespielt werden, inklusive menschlicher Stimme als «Instrument». Eine "Gesangsmusik" kann pro Gymnastin zweimal verwendet werden. Es sind alle Instrumente erlaubt, unter der Bedingung, dass sie die Musik, so wie sie für die Begleitung von RG-Übungen charakteristisch ist, ausdrücken: klar und eindeutig definiert in ihrer Struktur.


Kampfgericht - Noten

 

  • Die Übungen der Einzelgymnastinnen und der Gruppen werden von drei Kampfgerichtgruppen bewertet.

  • Das D-Kampfgericht (Schwierigkeit) beurteilt die körpertechnischen und gerätetechnischen Schwierigkeiten.

  • Das A-Kampfgericht (Artistik) zieht künstlerische Fehler ab.

  • Das E-Kampfgericht (Ausführung) zieht die technischen Fehler ab.

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